4 typische No-Gos in Stellen­anzeigen (und wie Du's besser machst)

Bewerber sind knapp, Un­ter­neh­men suchen drin­gend nach neu­en Mit­ar­bei­tern. Dies betrifft nicht nur Fach­kräfte, sondern auch in nahezu allen an­de­ren Bereich­en herrschen Eng­pässe. Doch was tun, wenn Du zwar freie Stellen anzubieten hast, aber keine Be­wer­bun­gen reinkommen? 

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Bewerber sind knapp, Un­ter­neh­men suchen drin­gend nach neu­en Mit­ar­bei­tern. Dies betrifft nicht nur Fach­kräfte, sondern auch in nahezu allen an­de­ren Bereich­en herrschen Eng­pässe. Doch was tun, wenn Du zwar freie Stellen anzubieten hast, aber keine Be­wer­bun­gen reinkommen? Oft wirkt das schwierig und sehr abstrakt, aber es gibt einige Faustregeln, die in jedem Fall helfen: Ver­mei­de lange Fließtexte, punkte mit Benefits und ver­schaf­fe dem Interessenten einen ehrlichen und genauen Über­blick über die offene Position. Hast Du dann Interesse geweckt, ver­mei­de einen zu langwierigen und komplizierten Be­wer­bungs­pro­zess. Aber vor allem: Vermeide auf Teufel komm raus die folgenden vier No-Gos!

Ein zu kreativer Stellentitel

Zugegeben – ein Titel wie „Sales Ninja“ oder „Tech­ni­scher Allrounder“ stechen zwar aus der Masse heraus und können in Ver­bin­dung mit einem pfif­fi­gen Text genau die Person anlocken, die Du erreichen willst. Aber Du läufst auch Gefahr, dass Deine An­zei­ge gar nicht erst gefunden wird. Jobsuchmaschinen ar­bei­ten zwar zum Großteil mit einer semantischen Volltextsuche, aber dennoch ist der Stel­len­ti­tel (Title-Tag) das A und O einer gut gerankten Anzeige. Eine suchende Person geht immer von sich selbst aus: „Was bin ich? Welchen Beruf habe ich erlernt?“. Mit einem „Mediengestalter“ finden Dich die Be­wer­ber – mit einem „Kreativen Kopf“ vielleicht nicht.

Tipp #1

Versetze Dich in die Lage des Suchenden und wähle den Titel nach Aus­bil­dungs­be­ruf oder Studiengang, ver­mei­de dabei den Plural. Im Fließtext ist dann mehr Platz für Kreativität.

Zu lange Fließtexte

Wir alle sind durch Bilder, Videos und Grafiken im Internet verwöhnt: Schnelle und bequeme In­for­ma­tions­be­schaf­fung. Eine ähn­liche Erwartungshaltung haben poten­zielle Bewerber an Deine Stellen­an­zei­ge: Bilder und Videos bringen sprechen den Bewerber unterbewusst an und schaffen Wiedererkennungswert. ­Klar muss man alle In­for­ma­tionen liefern, die der Bewer­ber benötigt, aber reine Fließtexte begeistern niemanden. Strukturiere Deine Stellenanzeige also gut und gib einen klaren Über­blick über Unter­neh­mens­text, Aufgaben, Vo­raus­setz­ung­en, Benefits und Kon­taktaufnahme.

Wichtig  ist, dem Ganzen optisch einen klaren Rahmen zu geben und die wich­tigs­ten In­for­ma­tio­nen in Auf­zäh­lungs­punk­te zu setzen. Vermeide außerdem Phrasen: „flache Hierarchien und ein dyna­mi­sches Team“ sind lobenswert, aber relativ nichtssagend. Definieren Sie stattdessen lieber: „Sie arbeiten in einem vierköpfigen Team. Wir sind moti­viert und sprechen offen und ehrlich miteinander.“ Im unteren Teil der Anzeige bietet sich ein Bewer­bungs­button an, über den man schnell und einfach die Unterlagen übermitteln kann.

Tipp #2

Produziere eigenes Bild- und Video­ma­te­rial! So kann sich ein Interessent einen authen­tischen Eindruck von Deinem Un­ter­neh­men verschaffen. Bleibe auch hierbei unbedingt bei der Wahrheit – ein Firmenprofil, das falsche Tat­sachen vor­gau­kelt, sorgt im Nachhinein für Enttäuschung.

Keine individuellen Mehrwerte

In den meisten Branchen sind mehr freie Stellen zu besetzen als Bewer­ber vorhanden. Nutze die Chance, Dein Un­ter­neh­men vor­zu­stel­len. Scheue Dich also nicht, her­vor­zu­he­ben, was Deine Firma be­son­ders macht und warum sich der- oder die­je­ni­ge genau Dir be­wer­ben sollte. Gib Dir Mühe um Nachwuchstalente und biete attraktive Benefits wie zu Beispiel:

Tipp #3

Seien bei Deinem Angebot und der Un­ter­neh­mens­vor­stel­lung so genau wie möglich und bleibe ehrlich. Wirb nicht mit falschen Versprechungen. Wenn ein Bewerber sich dann nicht ange­sprochen fühlt, verzichtet er von vorneherein auf die Be­wer­bung – das spart beiden Seiten Zeit.

Missachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das AGG soll Benachteiligungen im Arbeitsleben vermeiden. Hierbei geht es im Einzelnen um:

  • Die ethnische Herkunft
  • Die Rasse
  • Die Religion
  • Das Geschlecht
  • Das Alter
  • Die sexuelle Identität
  • Die Weltanschauung

Während unsere anderen Gründe „ledig­lich“ zu einer schlechteren Auffindbarkeit oder weniger Bewerbungen führen, kann eine Nichteinhaltung des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setzes schwere recht­liche Konsequenzen haben. Auch von einschränkenden Formulierungen wie „Sie haben 5-10 Jahre Berufserfahrung“ raten wir dringend ab. Besser: „Sie können min­des­tens 5 Jahre Berufserfahrung vorweisen“ – so wird deutlich, dass der Bewerber zwar Erfahrung mitbringen muss, aber die Jahre werden nicht ein- und ein „älterer“ Kandidat nicht ausgegrenzt. Ebenfalls eine beliebte, aber heikle Formulierung: „Deutsch als Mutter­sprache“. Damit grenzt Du automatisch sehr viele ge­eig­ne­te Kandi­daten aus. Sage lieber „Deutsch auf Muttersprach­niveau“.

Tipp #4

Das AGG ist ein diffiziles und weit­rei­chen­des Gebiet, bei dem man sehr sorg­sam vor­ge­hen muss. Vermeide bedenkliche For­mu­lie­run­gen, im Zweifel lasse vorab Deine Anzeige juristisch prüfen oder beauftrage eine erfahrene Personalmarketing-Agentur, die Dich bei der Schaltung von Stellenanzeigen unterstützt und berät.

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