FAQ Kurzarbeit: Was jetzt zu beachten ist

Das Corona-Virus sorgt in vielen Bereichen in der Arbeitswelt für Umsatzrückgänge. Die ganze Welt sitzt momentan im Homeoffice, betroffen sind verschiedenste Branchen. Am härtesten trifft es Eventveranstalter, den Einzelhandel, die Gastronomie und auch die Industrie. Ach, und noch so viele andere. Als Rettungsanker hat die Bundesregierung den Zugang zur Kurzarbeit und dem damit verbundenen Kurzarbeitergeld erleichtert. Was heißt das genau? Und: Was ist zu beachten? Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet. 

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UPDATE 23.04.20: Höheres Kurzarbeitergeld während Corona-Pandemie

Heute Morgen hat die große Koalition das Kurzarbeitergeld angehoben. Ab dem vierten Monat in Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld, das als Ausgleich für ausgefallenen Lohn von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird.

  • Bis zum 3. Monat:  60% des ausgefallenen Gehalts (67% für Eltern)
  • 4. bis 6. Monat:  70% des ausgefallenen Gehalts (77% für Eltern)
  • Ab dem 7. Monat:  80% des ausgefallenen Gehalts (87% für Eltern)

Du willst für Dein Unternehmen Kurzarbeit beantragen? So geht’s!

Was ist Kurzarbeit und warum kann sie sinnvoll sein?

Kurzarbeit heißt: Unternehmen arbeiten in Krisenzeiten vorübergehend auf Sparflamme und reduzieren die Arbeitsstunden ihrer Belegschaft. Das ist in Bereichen sinnvoll, in denen zum Beispiel wegen der aktuellen globalen Engpasslage Aufträge wegfallen. So kann die unvorhergesehene Konjunkturflaute überbrückt werden. Kurzarbeit kann die gesamte Belegschaft betreffen oder nur einen Teil der Beschäftigten.

Der Vorteil: So verringern Unternehmen Personalkosten, beugen aber Entlassungen vor und halten Leistungsträger im Unternehmen. Aus Employer-Branding-Sicht ist das ein wichtiges Signal für Mitarbeiter, das unmittelbar auf die Bindung zu den Angestellten einzahlt: Unternehmen zeigen so, dass sie sich nicht leichtfertig von ihren Arbeitnehmern trennen. Im Gegenteil. Sie tun alles dafür, dass die Personaldecke stabil bleibt und es nach der Krise wieder mit voller Kraft voraus geht.

Außerdem solltest Du wissen:

  • Kurzarbeit kann maximal 12 Monate lang andauern.
  • Für Leiharbeiter kann Kurzarbeit beantragt werden.
  • Für Minijobber kann keine Kurzarbeit beantragt werden.
  • Kurzarbeitergeld ist für Unternehmen per se steuerfrei. Nur freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind steuerpflichtig. 

Was ist Kurzarbeitergeld?

Weniger Arbeit bedeutet für Mitarbeiter natürlich auch weniger Lohn. Solche Szenarien schüren bei vielen Arbeitnehmern Existenzängste. Verständlicherweise! Diese lassen sich aber abmildern: Indem Unternehmen bei der Arbeitslosenversicherung ein sogenanntes Kurzarbeitergeld beantragen.

Die Höhe des Kurzarbeitergelds ist abhängig von der Höhe des Nettoverdiensts und ersetzt rund 60 Prozent des Verdienstausfalls. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt eines Kurzarbeiters, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Aber Achtung: Die Bundesagentur für Arbeit legt zur Berechnung des Kurzarbeitsgeldes nicht das reguläre Nettoeinkommen zugrunde, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt. Daher kann es zu leichten Abweichungen beim Auszahlungsbetrag kommen.

Ein Beispiel

Deine Mitarbeiter arbeiten dank Kurzarbeitsregelung nur 4 statt 5 Tagen, also 80 % ihrer normalen Arbeitszeit. Solange bezahlst Du als Arbeitgeber auch nur 80 % ihres normalen Gehalts.

Die für den Arbeitnehmer fehlenden 20 % des Einkommens werden durch die Kurzarbeitsregelung zu 60 % von der Arbeitsagentur übernommen. 60 % von 20 % ergeben einen Ausgleich von 12 %.

Das heißt: Letztendlich arbeitet Dein Mitarbeiter in diesem Beispiel zu 80 % und erhält 80 % + 12 % = 92 % des gewohnten Lohns.

Eine Ausnahme: Wer mindestens ein Kind im Haushalt hat, bekommt sogar 67 % von der Arbeitsagentur erstattet.

Wer wissen will, was das im konkreten Fall bedeutet: Hier geht’s zur Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergelds der Bundesagentur für Arbeit.

Was hat sich infolge der Corona-Pandemie beim Kurzarbeitergeld verändert?

Um die wirtschaftliche Schieflage infolge der Krise wegen des Coronavirus auszugleichen,  hat die Bundesregierung beschlossen, dass Betriebe leichter Kurzarbeitergeld beantragen können. So sollen angeschlagene Organisationen und deren Mitarbeiter schnelle und wirkungsvolle Hilfe erfahren.

Alle Erleichterungen im Überblick

  • Bisher mussten Arbeitgeber 80 Prozent der ausgefallenen Sozialbeiträge selbst zahlen – die eigenen und die des Arbeitnehmers. Nun sollen die Sozialbeiträge zu 100 Prozent erstattet werden.
  • Betriebe sollen zudem Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel.
  • Normalerweise wird die Auszahlung von Kurzarbeitergeld auf 12 Monate beschränkt, es soll nun leichter auf 24 Monate verlängert werden können.

Die Änderungen, die in das Gesetz aufgenommen werden, sind befristet und gelten bis 31. Dezember 2021.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Kann Dein Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen?

Hier ein Erklärvideo der Arbeitsagentur über die Voraussetzungen, die hierfür zu erfüllen sind.

Wenn alle Stricke reißen: Kann betriebsbedingt gekündigt werden?

Vom Grundsatz her ist der Arbeitgeber auch während einer Phase der Kurzarbeit berechtigt, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Es sei denn, es gibt eine Betriebsvereinbarung, die dieses Vorgehen ausschließt.

Allerdings könnte der Arbeitgeber aus juristischer Sicht Probleme bekommen, wenn er Mitarbeiter während der Phase der Kurzarbeit entlässt. Immerhin hat er durch die Kurzarbeit gegenüber dem Staat selbst indiziert, dass er nur von einem nur vorübergehenden Arbeitsausfall ausgeht.

Daher muss ein Arbeitgeber im Zweifelsfall mit Kündigungsschutzprozessen rechnen, in denen er sich vor Gericht rechtfertigen muss, warum er nunmehr mit einem dauerhaften Wegfall von Arbeitsplätzen rechnet. Das kann er nur, wenn er neue Gründe anführt, die bei der Einführung von Kurzarbeit noch nicht absehbar waren.

Kurzarbeitergeld in der Praxis: Was bringt es Deinem Unternehmen?

Die Erfahrung aus der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 zeigt, wie mächtig das Instrument der Kurzarbeit ist. „Im Mai 2009 waren fast 1,5 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit, viele behielten nur auf diese Weise ihren Job“, schreibt etwa die Süddeutsche. „Die großzügige Regelung gilt als einer der Gründe dafür, warum Deutschland damals im Vergleich zu anderen Staaten schnell aus der Krise kam. Der Vorteil für die Unternehmen war, dass sie im einsetzenden Aufschwung sofort mit eingearbeitetem Personal voll produzieren konnten.“

Unser Fazit: Ja, die Krise mit dem Coronavirus beutelt die Wirtschaft massiv. Aber: Es steht von vornherein fest, dass die Dauer begrenzt ist. Jene Unternehmen, die aktuell am härtesten betroffen sind, können ihre Engpässe mit Kurzarbeit gut überbrücken, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Sie können die Flaute auch nutzen, um sich um Strategien zu kümmern, mit denen sie nach der Krise voll durchstarten können. In jeder Krise liegt immer auch eine Chance. Diese gilt es zu nutzen.

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