Das ist etwas schwieriger zu beantworten. Denn was ist überhaupt Homeoffice? Bei uns Arbeitsrechtlern gibt es das Wort eigentlich gar nicht, es geht um einen Telearbeitsplatz. Das Wort Homeoffice kam richtig groß bei der Corona-Pandemie raus. Aber eigentlich ist es missverständlich.
Es gibt ja Angestellte im Außendienst – beispielsweise Monteure. Die arbeiten auch nicht vor Ort, sondern setzen sich morgens ins Auto – ihren Arbeitsplatz – und verlassen abends das Fahrzeug wieder. Für sie gilt im Grunde das das gleiche wie für Telearbeiter. Die eigentliche Frage lautet daher: „Wo ist der Arbeitsplatz? Im Büro oder außerhalb des Büros?” Ist diese geklärt, kann geltendes Recht darauf angewandt werden.
Wenn es um Telearbeit für Bürotätigkeiten geht, lassen sich grundsätzlich drei Bereiche unterscheiden: Arbeit nur im eigenen Büro, teilweise im Büro und ganz zu Hause oder irgendwo auf der Welt.
Aus sozialrechtlicher Sicht macht das durchaus einen Unterschied. Zum Beispiel haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Hause ein wesentlich kleineres Risiko eines Arbeitsunfalles, als wenn sie auf den Malediven arbeiten, in ihrer Mittagspause tauchen gehen und zum Beispiel einen Schnorchelunfall erleiden.