Drei Mitarbeiter stehen vor einem modernen Bürogebäude. Zwei Damen scheinen sich zu unterhalten während die Dame links raucht. Mittig im Hintergrund steht ein Herr der frustriert auf seine Armbanduhr schaut.

Raucherpausen in der Arbeitszeit: Dampf man das? 

Qualmen am Arbeitsplatz – ein Thema, so heiß wie das glühende Ende einer Zigarette. Es wird viel diskutiert: Sind Raucherpausen während der Arbeitszeit erlaubt? Wenn ja, wie oft und wie lange? Und was ist eigentlich mit den Nichtraucher*innen, die während der Raucherpausen weiterarbeiten? Erste Unternehmen geben ihren nichtrauchenden Angestellten Extra-Urlaubstage. Wir haben das Thema für Dich mal rundum aufgearbeitet.
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Rauchverhalten in Deutschland: Zahlen und Trends

Es ist gar nicht so leicht herauszufinden, wie es ums Rauchverhalten im Land steht. Die aktuellsten und glaubwürdigsten Zahlen liefert das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Nie gehört? Du kennst aber bestimmt noch den alten Namen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Sie hat 2023 junge Menschen zwischen 12 und 25 Jahren befragt – also die, die sich gerade auf dem Arbeitsmarkt etablieren und die, die bald ins Arbeitsleben starten. Und das kam dabei raus:

Raucher (12 bis 17 Jahre)

Weiblich: 6,4 Prozent

Männlich: 7,2 Prozent

Raucher (18 bis 25 Jahre)

Weiblich: 18,4 Prozent

Männlich: 33,6 Prozent

Die Zahlen zeigen: Obwohl wir alle wissen, wie schlecht Rauchen für die Gesundheit ist, hören auch die nachkommenden Generationen nicht auf damit. Also solltest Du Dich als Arbeitgeber mit dem Thema Raucherpausen beschäftigen. Und da Du hier bist, tust Du es. Top!

Was sagt das Gesetz zu Raucherpausen während der Arbeitszeit?

Lass uns mal schauen, was das Gesetz zum Thema Raucherpausen in der Arbeitszeit sagt. Die Antwort: Nichts Konkretes. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung. Aber natürlich gibt’s Gesetze – wir sind hier ja immer noch in Deutschland. In der so genannten Gewerbeordnung findet man das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Paragraph 106 sagt unter anderem, dass der Arbeitgeber das Verhalten der Arbeitnehmer*innen im Betrieb bestimmen kann.

Und in der so genannten Verordnung über Arbeitsstätten gibt’s den Nichtraucherschutz. In Paragraph 5 steht zum Beispiel das hier: „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauch und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“ Ja, richtig gelesen: Es geht auch um E-Zigaretten – und ums Kiffen natürlich sowieso.

Wie lange darf eine Raucherpause während der Arbeitszeit sein?

So, ein Gesetz haben wir noch auf der Pfanne – das so genannte Arbeitszeitgesetz. Da geht’s zum Beispiel ums Thema Ruhepausen. In Paragraph 4 liest man unter anderem, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden 30 Minuten Ruhepause angesagt sind – bei mehr als 9 Stunden sollen’s 45 Minuten sein. Angestellte können diese Pausenzeiten natürlich auch zum Rauchen nutzen.

Darüber hinaus gibt’s keinen gesetzlichen Anspruch für weitere „Qualmzeit“. Wer seine Pause also zum Beispiel komplett zum Futtern nutzt, dürfte eigentlich gar nicht rauchen. Eigentlich …

Das sind die Regelungen von Unternehmen zu Raucherpausen in der Arbeitszeit

Jedes Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es den Mitarbeiter*innen Raucherpausen ermöglicht. Und jeder Arbeitgeber kann zum Beispiel auch entscheiden, dass die Zeit, die Angestellte zum Rauchen nutzen, nachgearbeitet wird. Denn die Antwort auf die Frage „Zählen Raucherpausen zur Arbeitszeit?“ ist: „Nope“. Raucherpausen sind Freizeit.

Arbeitgeber können die Rauchzeit zum Beispiel auf Vertrauensbasis nacharbeiten lassen oder es gibt ein entsprechendes System, bei dem sich die Angestellten für die Raucherpausen aus- und danach wieder einstempeln müssen.

Gibt es eine Nacharbeitspflicht für Raucherpausen?

Nochmal ganz deutlich: Es gibt keine Nacharbeitspflicht für Raucherpausen. Aber: Das Nacharbeiten wird natürlich wichtiger, je öfter Mitarbeiter*innen während der Arbeitszeit rauchen. Wer sich nur eine oder zwei Zigaretten am Arbeitstag gönnt, macht wahrscheinlich kaum mehr Pause als Nichtraucher*innen, die ja auch manchmal kurz durchatmen oder einen Plausch in der Kaffeeküche halten. Rennen Raucher*innen allerdings alle 15 Minuten nach draußen, kommen sie wohl kaum mit ihrer Arbeit hinterher.

Mal so nebenbei – weil diese Frage in diesem Zusammenhang oft aufkommt: Wie ist es eigentlich mit dem Toilettengang in der Arbeitszeit? Da gibt’s ja auch Mitarbeiter*innen, die gefühlt alle Viertelstunde dorthin verschwinden – mit dem Smartphone. Grundsätzlich gilt: Toilettenpausen sind keine Arbeitszeitpausen. Aber die Dauer, die für den Toilettengang in der Arbeitszeit draufgeht, muss in einem normalen Rahmen bleiben. Was normal ist, ist nicht gesetzlich festgelegt und muss im Einzelfall entschieden werden.

Raucherpausen und Nichtraucherschutz: Handlungsempfehlungen für Dich als Arbeitgeber

Wie solltest Du als Arbeitgeber nun mit dem Thema Raucherpausen in der Arbeitszeit umgehen? Also erstmal ist das Allerwichtigste, dass Du für alle total klar und transparent kommunizierst, wie das Thema in Deinem Unternehmen gehandhabt wird. So kann es erst gar nicht zu Missverständnissen kommen.

Dann zweitens: Wenn Du bis hierhin gelesen hast, weißt Du, dass Du Raucherpausen während der Arbeitszeit theoretisch verbieten könntest. Aber es ist auch klar, dass man sich damit in der Praxis keine Freunde macht. Auf der anderen Seite sind da die Nichtraucher*innen, die während der Raucherpausen weiterarbeiten und sich benachteiligt fühlen. Dafür gibt’s grundsätzlich zwei Lösungen:

  1. Wir haben oben drüber gesprochen: Du kannst die Zeit, die für Raucherpausen draufgeht, nacharbeiten lassen. So arbeiten Raucher*innen und Nichtraucher*innen gleich viel und alle sollten zufrieden sein.
  2. Mittlerweile gibt es immer mehr Unternehmen, die ihren nichtrauchenden Mitarbeiter*innen Extra-Urlaubtage schenken – meistens zwischen einem und fünf.

 

Aber Moment, ist das überhaupt einfach so erlaubt? Rechtsexpert*innen sagen: “Ja.” Allerdings solltest Du gut abwägen, wie viele Extra-Urlaubstage Du gibst. Sind es aus Sicht der Raucher*innen zu viele, hast Du mit deren Unmut zu kämpfen.

Raucherpausenregelung als Vorteil im Recruiting

Egal, ob Du Dich für Lösung 1 oder 2 entscheidest, thematisiere es im Recruiting und speziell in Deinen Stellenanzeigen. So zeigst Du, dass Du Dir als Arbeitgeber Gedanken dazu machst, dass es im Unternehmen fair zugeht. Du machst klar: Bei Dir wird niemand bevorteilt (Raucher*innen) oder benachteiligt (Nichtraucher*innen). Diese Fairness kann ein starkes Argument für Talente sein, sich bei Deinem Unternehmen zu bewerben. Auch, weil das darauf schließen lässt, dass Du auch bei anderem Thema einen fairen Umgang pflegst.

Zeige möglichst vielen Talenten, was für ein fairer Arbeitgeber Du bist – mit einer Stellenanzeige bei Indeed, der weltweit größte Jobplattform. Gerne übernehmen wir für Dich das komplette Kampagnenmanagement. Du kannst Dich entspannt zurücklehnen und auf Bewerbungen freuen. Hier erfährst Du mehr!

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