KI Gesetz: Was der EU AI Act für Dein Recruiting bedeutet

Ohne KI geht’s nie. Okay, das ist vielleicht etwas übertrieben. Aber mittlerweile kommt Künstliche Intelligenz (KI) in sehr vielen Bereichen zum Einsatz – immer mehr auch im Recruiting. Deshalb hat die EU sich gedacht: Regulierung muss her! Der AI Act wurde am 21. Mai 2024 verabschiedet und soll für eine Ausgeglichenheit zwischen Innovation und Risikoschutz sorgen. Wie das gelingen soll und was das für Arbeitgeber heißt, erfährst Du hier bei uns.

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Reemko Ruth
Der Wort-Wizard mag nicht nur allerlei ausgefallene Alliterationen, sondern versorgt Euch am liebsten mit News zu den Themen Employer Branding, Social Recruiting und Personalmanagement.

Ist KI gefährlich oder gut?

Ob Künstliche Intelligenz ein Risiko oder eine Chance ist? Wie so oft bei neuen Technologien, lässt sich auch diese Frage nicht eindeutig beantworten. Das Ding ist: Entscheidend ist ein verantwortungsvoller Umgang. Das sieht auch die Europäische Union so. Deshalb gibt es nun den EU AI Act – einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, der sich auch mit KI im Recruiting auseinandersetzt. Das KI Gesetz müssen die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen.

KI Gesetz: Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist einfach einzigartig: Er ist die weltweit erste ausführliche Verordnung in Sachen Künstliche Intelligenz von einer großen Regulierungsbehörde. Der EU AI Act soll verhindern, dass KI auf schädliche Art und Weise benutzt wird. Klingt gut! Aber was heißt das denn genau? Das bedeutet unter anderem:
  • Dass beim Einsatz von KI der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein muss.
  • Dass Personen durch Künstliche Intelligenz nicht gezielt beeinflusst werden dürfen.
  • Dass von KI entworfene Inhalte transparent als solche gekennzeichnet werden müssen.
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Was passiert bei einem Verstoß gegen den EU AI Act?

Die EU meint’s ernst! Wenn Unternehmen gegen den EU AI Act verstoßen, werden sie kräftig zur Kasse gebeten. Je nach Schwere des Verstoßes müssen sie bis zu 7 Prozent ihres gesamten weltweiten Jahresumsatzes (im vorigen Geschäftsjahr) auf den Tisch legen bzw. bis zu 35 Millionen Euro – je nachdem, welcher Summe höher ist. Ganz schön heftig, oder? Also: Lass uns am besten mal darauf schauen, welche KI-Tools die EU kritisch sieht.

Welche KI-Anwendungen sind verboten?

Aller schlechten Dinge sind drei – das KI Gesetz der EU teilt Anwendungen in drei Risikokategorien ein. Und hier kommen sie:
  1. Inakzeptables Risiko: Dazu gehören zum Beispiel KI-Tools vergleichbar mit dem staatlich betriebenen Social Scoring, wie es in China zur Anwendung kommt.
  2. Hohes Risiko: Hier wird es in Sachen Recruiting interessant. Denn in diese Risikokategorie fallen KI-Tools wie zum Beispiel Lebenslauf-Scanner, die eine Bewerber-Rangfolge erstellen oder auch KI-Anwendungen, die Entscheidungen über Beförderungen und Kündigungen beeinflussen. Diese werden rechtlich scharf beäugt.
  3. Risikoarm: Weitgehend unreguliert lässt die EU KI-Tools, die sie nicht ausdrücklich verbietet bzw. als risikoarm einstuft.

KI Gesetz: Was bedeutet der EU AI Act für Unternehmen?

Ja, und nun? Müssen Unternehmen nun auf viele KI-Tools verzichten? Wäre doch ärgerlich – schließlich können solche Anwendungen Recruiter*innen die Arbeit sehr erleichtern bzw. abnehmen. Besonders, wenn sie sich ständig wiederholende und zeitfressende Arbeitsschritte übernehmen. Aber nein, solange KI-Tools kein inakzeptables Risiko darstellen, sind sie nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist, dass Unternehmen sowohl Mitarbeiter*innen als auch Bewerber*innen umfassend über die genutzten KI-Anwendungen aufklären, diese durch kompetentes Personal laufend überwachen lassen und deren Einsatz hinreichend dokumentieren.
KI im Recruiting kann dufte Sachen! Zum Beispiel im Social Recruiting: Lasse Deine Stellenausschreibung von einer Künstlichen Intelligenz an perfekt passende Talente in den sozialen Netzwerken ausspielen. Hier geht´s lang: 

Wichtig: Bitte beachte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Es handelt sich um einen allgemeinen Text zu Informationszwecken.

Bildquelle: Tara Winstead; pexels.com

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